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Wohnquartier an der Von-Stauffenberg-Straße in Münster

Städtebaulicher Wettbewerb
Ausloberin: Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH

Wohnquartier mit 135 Wohnungen (davon 90 für öffentlich geförderte) und einer fünf-gruppigen Kindertagesstätte
Gebietsgröße: ca. 8.500 m²

1. Preis 2024

Das zentrumsnahe Gebiet in Münster, zuvor geprägt durch gewerbliche Bebauung, wird neu geordnet und verknüpft den Standort zukünftig als Wohngebiet mit der Aaseestadt. Dabei wird die städtebauliche Gesamtfigur des Wohnquartiers kontextuell in Verbindung mit dem benachbarten Dunant-Plätzchen betrachtet, entwickelt sich daher dessen Freiraum fortführend als zusammenhängend wahrnehmbares Ensemble um einen freien Innenbereich herum.
Die städtebauliche Findung verfolgt einerseits den weitestmöglichen Erhalt des ortsbildprägenden Gehölzbestandes, die Schaffung baulichen Lärmschutzes -insbesondere zum nördlich benachbarten Deutschen Blutspendedienst hin- sowie die Berücksichtigung bestehender Raumkanten.

Entlang der Von-Stauffenberg-Straße und zum Blutspendedienst formuliert ein winkelförmiger geschlossener Baukörper klar eine städtebauliche Kante, die zum Erhalt der Bestandsbäume sowohl östlich als südlich deutlich einrückt. Ein sechsgeschossiger Kopfbau in Verlängerung der Dunantstraße setzt am südlichen Ende einen Akzent. Gut erreichbar ist hier die Kita untergebracht. Wohnungen für StudentInnen befinden sich –teils über Laubengänge erschlossen- in nord- und nordöstlichen Baukörpern, die für SeniorInnen im mittleren Baukörper. Die öffentlich geförderten Wohnungen finden sich oberhalb der Kita am südlichen Ende. Alle geförderten Lagen haben Eingänge an der Von-Stauffenberg-Straße.

Drei vier- bis fünfgeschossige Punkthäuser lösen die geschlossene Lage im Osten in eine lockere Struktur im Westen auf. Für freifinanzierten Wohnungsbau bieten diese Lagen ìn „zweiter Reihe“ für die überwiegend kleineren Wohneinheiten gute, zweiseitig über Eck belichtete Grundrisse in überschaubar großen Einheiten. Die städtebauliche Dichte unterschreitet mit einer GRZ I von 0,35 die zulässige Obergrenze, um wesentliche Teile (90%) des Baumbestandes erhalten zu können; 12 neue Baumpflanzungen ergeben in Summe 89 Bäume.